Über das PLEURATUMOR-Register der DGT

Aufbau des Registers

Die Schwerpunkte des Registers sollen auf dem malignem Pleuramesotheliom und dem Thymom/Thymuskarzinom mit pleuraler Aussaat im Masaoka-Koga Stadium IVa liegen. Bei diesen beiden Tumorentitäten können sowohl potentiell kurative (inklusive HITHOC) als auch palliative Behandlungskonzepte zur Anwendung kommen.

Die Pleurakarzinosen als Folge anderer primärer Malignome (z.B. Mamma-CA, Kolon-CA, usw.) werden in der Regel palliativ zur Ergusskontrolle behandelt (Talkumpleurodese, PleurX-Katheter).

Einschlusskriterien

  • Registrierung der teilnehmenden Klinik bei StudDoQ
  • Einverständniserklärung des Patienten
  • Malignes Pleuramesotheliom
  • Thymom / Thymuskarzinom mit pleuraler Aussaat
  • Chirurgisch behandelte Pleurakarzinose
  • Andere primäre Pleuratumoren

Aufbau des Registers

Publikationsrichtlinien

  • Das PLEURATUMOR-Register der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) wird durch einen Beirat, bestehend aus einem Sprecher (Abteilung für Thoraxchirurgie, Universitätsklinikum Regensburg) und dem Vorstand der DGT, verwaltet. Aus diesem Beirat setzt sich auch die „Organgruppe Pleuratumoren“ der DGT zusammen.
  • Als Administratoren für die Datenbank agieren die Mitarbeiter von StuDoQ (Studien-, Dokumentations- und Qualitätszentrum der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie, PD Dr. Kai Lehmann, Herr Carsten Klinger) und die Initiatoren des Registers (Prof. Dr. Hans-Stefan Hofmann, Priv. Doz. Dr. Michael Ried, Dr. Reiner Neu) von der Abteilung für Thoraxchirurgie, Universitätsklinikum Regensburg.
  • Ein allgemeiner Bericht/Report über die Datenbank ist in regelmäßigen Zeitabständen als Publikation geplant. Die Verantwortlichkeit/Erstautorenschaft dieses Berichts obliegt dem Sprecher des Beirats. Die Co-Autorenschaften werden entsprechend Punkt 4-6 geregelt. 
  • Jede Abteilung bzw. Klinik, die Patienten in das PLEURATUMOR-Register eingibt, ist berechtigt die Daten ihrer eigenen Patientengruppe zu publizieren. 
  • Eine Publikationen aller Patienten oder eines Teil der Patienten, welcher über die eigene Patientengruppe hinausgeht ist zu bestimmten Fragestellungen ebenfalls möglich. 

Voraussetzungen für wissenschaftliche Arbeiten, die nicht nur die eigenen Patientendaten betreffen:

  1. Eine Studienidee mit Studienkonzept muss primär dem Sprecher des Beirats schriftlich vorgelegt werden, welcher den Beirat informiert. Eine Entscheidung über die Annahme des Themas wird vom Beirat vorgenommen.
  2. Der Sprecher des Beirats informiert nach Annahme des Themas alle Datenbankbeteiligten. Die endgültige Zulassung wird mittels einer 2/3 Mehrheit aller beteiligten Abteilungen/Kliniken innerhalb von 14 Tagen vorgenommen. Nichtbeantwortung der Anfrage wird als positives Votum gewertet.
  3. Falls eine Klinik aktiven Widerspruch gegen eine geplante Publikation einlegt, die 2/3 Mehrheit von der Gesamtgruppe aber erreicht wird, werden die Daten der widersprechenden Klinik nicht mit in die Analyse der jeweiligen Publikation mit aufgenommen, Dadurch wird gewährleistet, dass alle beteiligten Abteilungen/Kliniken die Kontrolle über Ihre Daten besitzen. Co-Autorenschaften zu dieser wissenschaftlichen Arbeit entfallen damit. 
  4. Die Erstautorschaft geht an die antragsstellende Klinik. Die Letztautorenschaft an die Klinik, die die meisten Patienten zur jeweiligen Fragestellung eingebracht hat.
  5. Sollte keine zahlenmäßige Begrenzung der Autoren durch das Publikationsorgan vorliegen, wird je ein Vertreter der Kliniken, die Daten zu dieser Publikation geliefert haben, mit als Coautor aufgenommen.
  6. Bei einer zahlenmäßigen Begrenzung der Autorenschaften werden die Kliniken/Abteilungen mit den prozentual meisten Patienten zur Fragestellung der Publikation berücksichtigt (absteigende Reihenfolge bis zur Maximalanzahl der Autoren). 
  7. Nach positiver Zulassung einer wissenschaftlichen Fragestellung (siehe Punkt 2) werden die jeweiligen anonymisierten Rohdaten vom Administrator (StuDoQ) gestellt.
  8. Der Sprecher des Beirats hält während der Bearbeitung eines Themas engen Kontakt mit der jeweiligen Klinik/Abteilung, um eine zügige Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung zu gewährleisten. 
  9. Das einzureichende, fertige Manuskript muss innerhalb von 6 Monaten dem Beirat über den Sprecher vorgelegt werden. Vorschläge zur Reihenfolge der Autoren sind von der einreichenden Klinik entsprechend der Punkte 4-6 vorzunehmen. Die endgültige Festlegung der Autorenschaften (bis auf Erstautor) erfolgt durch den Beirat. 
  10. Wird das fertige Manuskript nicht innerhalb von 6 Monaten beim Sprecher eingereicht, erfolgt die Entscheidung über eine Verlängerung bzw. Neuvergabe der Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Fragestellung durch den Beirat. 
  11. Es ist möglich Promotionen aus der Datenbank zu generieren, falls die Organgruppe wie oben beschrieben einverstanden ist. Sollte es zu einer Publikation aus der Promotion kommen, gelten die beschriebenen Regeln.